Finanzielles

Unser Haus steht jedem offen, vom Selbstzahler bis zum Sozialhilfeempfänger. Nicht immer ist die Deckung der Kosten für eine vollstationäre Pflege mit der eigenen Rente gegeben bzw. zu gewährleisten. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten der Unterstützung vorgesehen:

1. Pflegewohngeld
Für den Fall, dass die Einkünfte und der Zuschuss der Pflegekasse nicht ausreichen, die anfallenden Heimkosten zu decken und das Gesamtvermögen bei Einzelpersonen 10.000 € und bei Ehepaaren 15.000 € nicht überschreitet, besteht ein Anspruch auf Pflegewohngeld zur (teilweisen) Deckung der Investitionskosten.

2. Restkostenübernahme

Sollten trotz des Pflegewohngeldzuschusses immer noch nicht alle Kosten gedeckt sein, können Sie einen formlosen Antrag auf Restkostenübernahme stellen. Beim Beantragen der Restkostenübernahme dürfen Einzelpersonen über Vermögen bis max. 5.000 € und Ehepaare über Vermögen bis max. 10.000 € verfügen (Schongrenze, Stand April 2017). Beide Anträge sollten Sie rechtzeitig vor Aufnahme beim örtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt) stellen. Eine Kostenübernahme erfolgt frühestens ab dem Antragsdatum, keinesfalls jedoch rückwirkend.

Gerne begleiten und unterstützen wir Sie auf diesem Weg.
Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen zur Seite.